Compliance

Meldestelle: Deutsche Gütegemeinschaft Möbel Service GmbH
Verantwortliche Person: Rechtsanwalt Jochen Winning
E-Mail: hinweisgeberschutzgesetz@dgm-moebel.de
Telefon: +49 (0) 911 9509998-40
Persönlicher Kontakt: Friedrichstraße 13-15, 90762 Fürth

Unsere Verantwortung bezüglich unserer Lieferketten

Die PAIDI Holding und alle mit ihr verbundenen Unternehmen (nachfolgend gemeinsam PAIDI Gruppe) sind im Bereich der Möbelherstellung und des Möbelvertriebs tätig. Als mittelständische Unternehmensgruppe unterliegt die PAIDI Gruppe nicht den gesetzlichen Verpflichtungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).

Als nachhaltig und international agierende Unternehmensgruppe mit weltweiten Partnern entlang der Lieferkette ist sich die PAIDI Gruppe jedoch ihrer besonderen Verantwortung gegenüber Menschen und Umwelt bewusst. Daher orientieren wir uns in unseren Lieferantenbeziehungen freiwillig an den Anforderungen und Grundsätzen des LkSG.

Sowohl die auf diesen Seiten veröffentlichte Grundsatzerklärung als auch der Lieferantenkodex werden kontinuierlich überprüft und an neue Erkenntnisse sowie die Ergebnisse von Risikoanalysen im eigenen Geschäftsbereich der PAIDI Gruppe und entlang der Lieferketten angepasst.

Abweichende oder neu identifizierte prioritäre Risiken werden bei zukünftigen Aktualisierungen der Grundsatzerklärung und des Lieferantenkodex berücksichtigt.

 

Die Geschäftsführung der PAIDI Holding

Hafenlohr im August 2026

 

Bestätigung der Konformität mit der EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle – Pflichten zum 12. August 2026

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Erzeuger bzw. Hersteller im Sinne des Art. 3 der Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) bestätigen wir Ihnen hiermit für die von uns in Verkehr gebrachten verpackten Möbelprodukte und die dabei verwendeten Verpackungen (Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen):

  • Die Verpackungen entsprechen den zum 12. August 2026 geltenden Anforderungen der Art. 5 bis 12 PPWR, soweit diese zu diesem Zeitpunkt anwendbar sind; insbesondere werden die Grenzwerte für besorgniserregende Stoffe eingehalten.
  • Für jede Verpackungsart wurde die Konformitätsbewertung nach Art. 38 PPWR in Verbindung mit Anhang VII durchgeführt; die zugehörige technische Dokumentation liegt vor und wird fortlaufend aktuell gehalten.
  • Für jede Verpackungsart liegt eine EU-Konformitätserklärung nach Art. 39 PPWR
  • Die Kennzeichnungspflichten zur Rückverfolgbarkeit (Art. 12, 13, 15 Abs. 5 PPWR) sind umgesetzt: Unsere Verpackungen tragen ein Identifikationsmerkmal (Material-, Chargen- bzw. Typennummer) sowie Name und Anschrift des Erzeugers – als Aufdruck, Etikett oder in den Begleitunterlagen.
  • Die Konformitätserklärungen und die technische Dokumentation werden entsprechend Art. 39 PPWR aufbewahrt (Einwegverpackungen: 5 Jahre; wiederverwendbare Verpackungen: 10 Jahre).

 

Ansprechpartner für Rückfragen:
Klaus Kaufmann QS /Compliance
E-Mail: kaufmann@paidi.de
Tel. 09391 501 169

 

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