Vereinbarkeit von Familie und Beruf – die Realität

Würde man naiv den Politikern glauben, dann dürfte es überhaupt keine Kinderbetreuungsprobleme geben und eine mütterliche Vollzeit-Berufstätigkeit, mindestens aber eine umfangreiche Teilzeitarbeit wäre der problemlos organisierbare Standard. In dieser Woche haben wir mal wieder die Unterschiede zwischen dem propagierten Ausbau der Kinderbetreuungsplätze und der Realität in Niedersachsen kennengelernt.
Felix ist seit kurz nach der Geburt für einen Ganztagskindergartenplatz angemeldet; derzeit besucht er die städtische Krippe mit einem ¾-Platz plus Frühdienst, was der dortigen maximalen Betreuungszeit entspricht. Den „Rest“, der immerhin von Mamas arbeitsbedingter Abwesenheit einschließlich Fahrzeiten noch knapp vier Stunden täglich ausmacht, decken Oma und Papa ab, wobei Papa als selbstständiger Wirtschaftsinformatiker diese Zeit jeweils nachts nacharbeitet. Trotz meines wiederholten Hinweises beim Jugendamt, dass ich nach der Geburt des zweiten Kindes keine Elternzeit nehmen werde, ging der dortige Sachbearbeiter absolut selbstverständlich davon aus, dass ich erst einmal ein Jahr zu Hause bleiben würde – schließlich gibt es ja Elterngeld! Das ist an sich eine schöne Sache, vor allem beim ersten Kind, wenn der beantragende Elternteil bis dahin Vollzeit gearbeitet hat und wo wir es uns tatsächlich dank Elterngeld leisten konnten, dass ich ein ganzes Jahr lang zu Hause blieb. Man sollte allerdings einplanen, dass das Elterngeld ca. 40% weniger Jahresnettogehalt bedeutet, denn gezahlt werden 67% des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate, bei denen aber sämtliche Sonderzahlungen wie Boni, Weihnachts- und Urlaubsgeld unberücksichtigt bleiben. Ebenfalls nicht berücksichtigt werden Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen- oder Krankengeld.
Da ich letztes Jahr eine Zeitlang Krankengeld bekommen habe, würde mein jetziges Elterngeld nur noch ungefähr die Hälfte meines Jahresnettovollzeitgehalts betragen und das können wir uns diesmal nicht leisten. Davon abgesehen wäre ich auch bei Elterngelderhalt nur einige Monate zu Hause geblieben. Mir fiel der Wiedereinstieg nach einem ganzen Jahr Elternzeit relativ schwer, und das möchte ich diesmal gern vermeiden.     
Da mir Kita-seitig vor einigen Wochen gesagt wurde, bei meinen Arbeitszeiten würde ich problemlos einen Ganztagsplatz für Felix bekommen, fielen wir aus allen Wolken, als mir der Sachbearbeiter beim Jugendamt auf meine telefonische Nachfrage mitteilte, dass Felix nach seinem dritten Geburtstag nur einen Halbtagsplatz bekommen soll. Effektiv entspricht dies einer Kürzung der bereits jetzt schon nicht ausreichenden Betreuungszeit um 40% - und das bei gleichbleibender Arbeitszeit und nunmehr 2 Kindern! Zwar wird Oma sich mit Unterstützung einer Tagesmutter um das Baby kümmern, aber ein Baby plus einen ¾ Tag einen munteren Dreijährigen kann man einer 70jährigen nun wirklich nicht mehr zumuten!
Ich hatte eine üble schlaflose Nacht, ehe es mir am nächsten Tag gelang, beim Jugendamt und der Kita-Leitung klarzustellen, dass ich trotz Baby weiterhin Vollzeit arbeiten werde. Nun muss mein Arbeitgeber zum wiederholten Mal den Umfang meiner Arbeitszeit schriftlich bestätigen und dann soll es mit dem Ganztagsplatz doch noch klappen. Wir sind gespannt, wie es nächstes Jahr zum Thema Krippe für unsere Kleine weitergeht – eine Krippenbetreuung für unter Einjährige gibt es in unserer Nähe nämlich überhaupt nicht, und die wenigen Plätze für 1- bis 2-Jährige sind hart umkämpft …


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